Zweck: Zuwendung für Ausgaben der Vereinsarbeit (z. B. Aufwandsentschädigung und Honorare nebenberuflich tätiger ÜL*innen/ Trainer*innen, für Wettkampf- und Trainingsbetrieb, für die Anschaffung von Sportgeräten, …)
Höhe: 185 € je Trainer-Lizenz, 60 € je 10 Kinder & Jugendlichen
Frist: 31.01. (im Rahmen der Bestandsmeldung)
Zweck: Unterstützung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen mit überregionaler bzw. besonderer sportlicher Bedeutung insbesondere im Nachwuchsbereich mit leistungssportlicher Ausrichtung.
Höhe:
Frist: Einreichen Antrag mit Kosten- und Finanzierungsplan möglichst zwei Monate vor
Veranstaltung
Zweck: Sportvereine, die mit einem Kindergarten/ einer Schule kooperieren können Honorar- & Sachkosten gefördert bekommen
Höhe: 300 € jährlich für jede Kooperation mit Kindergärten, Grund-, Gemeinschafts-, Gesamtschulen, Förderzentren,
150 € jährlich für jede Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen
Frist: Anträge zwischen 06.09. und 30.11. über „unser-sportverein.net“ stellen
Bemerkungen: Kinder und Schüler*innen sind über die Unfallkasse Thüringen gesetzlich unfallversichert
Zweck: (energetische) Sanierung, Modernisierung, (Ersatz) Neu- und Erweiterungsbauten von vereinseigenen Sportstätten
Höhe: bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Frist: 01.08. (für Projekte im Folgejahr)
Bemerkungen: mind. 10% finanzielle Eigenbeteiligung des Vereins
Zweck: regelmäßige Sportangebote für Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. für Honorare, Sportmaterial, Bekleidung, Fahrtkosten)
Höhe: max. 1.000 Euro pro Jahr
Frist: der KSB informiert alle Vereine per E-Mail
Zweck: Verankerung des Themas Integration in den Strukturen des organisierten Sports
Höhe: max. 1.500 Euro pro Jahr
Bemerkung: direkt bei Mitarbeiter*innen des Programms Integration durch Sport melden und Beratungstermin mit Verein vereinbaren
Zweck:
Sportgeräte, die mindestens 3 Jahre bei normaler Nutzung halten und der unmittelbaren Sportausübung dienen (Beispiel: Fußballtore möglich, Fußbälle nicht möglich)
Höhe:
33% der Summe, bis maximal 2.000 €
Frist:
30.04. beim KSB
Zweck: getätigte „Arbeitsstunden“ ehrenamtlicher Übungsleiter im Kinder- & Jugendsport
Höhe: unterschiedlich, je nach Haushalt und Stundenanzahl
Frist: 30.09. beim KSB
Bemerkungen: Antrag kann jährlich gestellt werden
Zweck: Durchführung von Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften sowie Länderwettkämpfe
Höhe: max. 1.000 Euro
Frist: 30.04. beim Landratsamt
Bemerkungen: Antrag kann jährlich gestellt werden
Zweck: Sportgeräte, die mindestens 3 Jahre bei normaler Nutzung halten und der unmittelbaren Sportausübung dienen (Beispiel: Fußballtore möglich, Fußbälle nicht möglich)
Höhe: 33% der Summe, bis maximal 2.000 €
Frist: 30.04. beim KSB
Zweck: getätigte „Arbeitsstunden“ ehrenamtlicher Übungsleiter im Kinder- & Jugendsport
Höhe: unterschiedlich, je nach Haushalt und Stundenanzahl
Frist: 30.09. beim KSB
Bemerkungen: Antrag kann jährlich gestellt werden
Zweck: Durchführung von Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften sowie Länderwettkämpfe
Höhe: max. 1.000 Euro
Frist: 30.04. beim Landratsamt
Bemerkungen: Antrag kann jährlich gestellt werden
Zweck: Förderung des demokratischen Engagements vor Ort und Stärkung der Zivilgesellschaft
Es gibt einen eigenen Jugendfonds, bei dem Jugendliche über Projektanträge von Jugendlichen selbst entscheiden
Frist: Anträge können ganzjährig gestellt werden
Zweck: Projektförderung für die im Familienförderplan festgeschriebenen Ziele (dazu zählen auch Sportangebote)
Frist: 1 Projektaufruf pro Jahr
Zweck: Die Projektideen sollen sich in einem der Handlungsfelder bzw. Leitprojekte der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie wiederfinden (u.a. „Lebensqualität“)
Höhe: Groß- und Kleinprojekte möglich
Frist: 15.03.
Zweck: Ehrenamt fördern bzw. den vielen Freiwilligen in gebührender Form Danke für ihr Engagement zu sagen
Förderung: verschiedene Schwerpunkte
Förderung: Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen, Preisgelder in mehreren Ausscheidungsrunden
Lotto-Mittel können bei jedem Ministerium, der Staatskanzlei und beim Ministerpräsidenten in
Thüringen beantragt werden, da sie jeweils eine jährliche Ausgabenermächtigung erhalten und
so eigenständig Förderungen aus den Überschüssen der Staatslotterien vergeben können.
Förderung: Projekte für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Kinderpolitik, Medienkompetenz, Kinderkultur und Spielraum. Hinzu kommen Sonderfonds, zum Beispiel für die Umgestaltung von Schulhöfen oder gesunde Ernährung.
Förderung: Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt
Förderung: verschiende Themenfelder
Idee: Viele kleine Förderer statt großer Sponsoren. Eine Art klassische Spendentafel mit den Vorteilen des Internets und Social Media. Die Online-Tafel kann man auch als Poster oder Banner aufhängen.
Summe: für Projekte von 500 bis 10.000 Euro
Vorteile: kostenfreie Werbeflyer, kostenfreie Poster-Tafel, bewährtes Konzept, keinerlei Vorabkosten
Bemerkung: Vereine des KSB zahlen weniger Nutzungsgebühr, fragt in der Geschäftsstelle den Rabatt-Code an
Danny Götz
Vereinsberater
Tel.: 03647 414442
Mail: ksb@sport-saale-orla.de
Breite Straße 20, 07381 Pößneck
Telefon : 03647 412809
Fax: 03647 414427
E-Mail: ksb@sport-saale-orla.de